Unter bestimmten Umständen können in Deutschland grundsätzlich alle, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind zu arbeiten, einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente geltend machen. Dabei wird in folgende zwei Stufen unterschieden:
- Teilweise Erwerbsminderung: wenn jemand aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen noch zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten kann.
- Volle Erwerbsminderung: wenn jemand weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann.
Ob Sie als AL-Amyloidose-Patient:in einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben, hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab:
- Medizinische Bewertung: Es muss festgestellt werden, inwieweit die Erkrankung Ihrer Arbeitsfähigkeit einschränkt. Eine ärztliche Begutachtung ist hierbei die Voraussetzung.
- Versicherungszeiten: Um den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente geltend machen zu können, müssen Sie in der Regel mindestens fünf Jahre versichert gewesen sein. Außerdem müssen in drei der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit bezahlt worden sein.
Die Bewertung, ob ein Anspruch vorliegt, hängt ganz individuell von der genauen Ausprägung der Krankheit und dem Einfluss der Symptome auf die Arbeitsfähigkeit ab. Das bedeutet, dass die Erkrankung selbst nicht automatisch einen Anspruch darstellt.
Wenn Sie wissen wollen, ob Sie Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben, kann Ihnen ein Fachanwalt für Sozialrecht weiterhelfen. Natürlich können Sie auch jederzeit einen persönlichen Beratungstermin mit der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren, um dort Ihre individuellen Fragen zu stellen.